SCHEIBENGURU AUTOGLAS
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ScheibenGuru – Inh. Andre Abels
Elisabethstr. 2
52428 Jülich
Stand: 20.07.2025
1. Vertragsbasis und Geltungsbereich
Sämtliche Leistungen von ScheibenGuru – Inh. Andre Abels – insbesondere Lieferung, Reparatur und Montage im Bereich Fahrzeugverglasung – erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Beauftragung oder der Annahme der Leistungen erkennt der Kunde diese Bedingungen verbindlich an.
Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmer (§ 14 BGB), sofern im Folgenden keine spezielle Regelung für eine der Parteien getroffen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Zustandekommen des Vertrags
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung erhält oder wir mit der Ausführung der Leistung beginnen. Vertragsgrundlage ist allein der Inhalt der Auftragsbestätigung sowie diese AGB.
3. Leistungszeit, Terminvereinbarungen und höhere Gewalt
Termine und Fristen zur Leistungsausführung sind nur bindend, wenn sie schriftlich durch ScheibenGuru bestätigt wurden und der Kunde rechtzeitig alle für die Ausführung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellt sowie etwaige vereinbarte Zahlungen geleistet hat.
Leistungsfristen beginnen mit Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Nachträgliche Erweiterungen oder Änderungen des Auftrags führen zu einer angemessenen Verlängerung der Fristen.
Unvorhergesehene Ereignisse wie Naturkatastrophen, Streik oder höhere Gewalt, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, entbinden uns für die Dauer der Störung von der Pflicht zur Leistung. In solchen Fällen verlängern sich die Fristen entsprechend. Sollte die Störung länger als einen Monat andauern, haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern keine individuelle Preisvereinbarung getroffen wurde, gelten die aktuellen Preise laut gültiger Preisliste von ScheibenGuru, inklusive Verpackung, Transport und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind bei Verbrauchern sofort ohne Abzug fällig. Unternehmer haben eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Danach tritt automatisch Verzug ein.
Bei Abrechnung über die Kfz-Versicherung mittels Abtretungserklärung haftet der Kunde, falls die Versicherung die Zahlung aufgrund eigener Versäumnisse oder Falschangaben verweigert. In diesem Fall bleibt der Kunde gegenüber ScheibenGuru vollständig zahlungspflichtig.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist vom Kunden zu tragen, sofern dieser vorsteuerabzugsberechtigt ist und die Versicherung diese nicht übernimmt.
5. Ausführung und Abnahme bei Reparaturen
Nach Mitteilung über den Abschluss der Reparatur ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Erfolgt diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gilt die Reparatur als abgenommen.
Wird das Fahrzeug ohne Vorbehalt zurückgenommen, sind Gewährleistungsansprüche für offensichtliche Mängel ausgeschlossen – ausgenommen ist dabei der konkret instand gesetzte oder ersetzte Glasbereich.
6. Gewährleistung und Mängelanzeige
Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Entdeckung, mitzuteilen. Unternehmer haben Mängel spätestens zwei Wochen nach Leistungserhalt schriftlich zu rügen.
Wir sind berechtigt, die gerügten Mängel zu prüfen und verlangen hierfür die notwendige Mitwirkung und Gelegenheit zur Nachbesserung. Diese erfolgt nach unserer Wahl durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung.
Mängelansprüche bestehen nicht bei unsachgemäßer Handhabung, fehlerhaftem Einbau durch Dritte, Nutzung ungeeigneter Ersatzteile oder natürlicher Abnutzung sowie Schäden durch äußere Einflüsse (z. B. Unfall, Vandalismus, Witterung).
Die gesetzliche Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 24 Monate ab Übergabe der Leistung.
7. Gewährleistung bei Glasreparaturen
Reparaturen an Fahrzeugverglasung werden entsprechend dem Stand der Technik durchgeführt. Eine vollständige optische Wiederherstellung (100 %) ist nach aktuellem Stand der Technik unmöglich. Ein möglicher Riss während der Reparatur ist nicht ausgeschlossen.
Scheitert die Reparatur, ist ein Austausch erforderlich. Dieser ist separat zu beauftragen und zu vergüten. Die Kosten der missglückten Reparatur werden bei einem dadurch bedingten Scheibenaustausch in unserem Haus erstattet.
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei Reparaturen beträgt ebenfalls 24 Monate ab Abnahme.
8. Haftung
Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wird jedoch wie folgt beschränkt:
- Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – und auch hier nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
- Für leichte Fahrlässigkeit bei unwesentlichen Pflichten besteht keine Haftung.
- Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden, Übernahme von Garantien oder in Fällen gesetzlicher zwingender Haftung.
Der Kunde ist verpflichtet, Schäden möglichst gering zu halten.
9. Garantiebedingungen
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewähren wir dem Kunden eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie von fünf Jahren auf Glasreparaturen, beginnend mit der Übergabe des Fahrzeugs.
Die Garantie umfasst ausschließlich Nachbesserungen durch ScheibenGuru und ist auf maximal das Dreifache des ursprünglich berechneten Betrages beschränkt.
Schäden durch äußere Einflüsse (z. B. Abnutzung, Steinschlag, Unfälle, Hagel) sind von der Garantie ausgeschlossen.
Ein Garantiefall ist spätestens innerhalb einer Woche nach Auftreten unter Vorlage der Originalrechnung schriftlich geltend zu machen.
10. Dichtigkeitsgarantie bei Scheibentausch
ScheibenGuru gewährt auf die Dichtigkeit der durch uns verklebten Fahrzeugscheiben eine Garantie von zehn Jahren, gerechnet ab dem Tag der Übergabe des Fahrzeugs.
Diese Garantie bezieht sich ausschließlich auf das Eindringen von Feuchtigkeit an der Verklebungsstelle der eingesetzten Scheibe und gilt nur, wenn:
- die Scheibe durch uns ordnungsgemäß montiert wurde,
- am Fahrzeug keine nachträglichen strukturellen Veränderungen im Bereich der Verklebung vorgenommen wurden,
- das Fahrzeug nach der Montage nicht in einen Unfall oder in eine sonstige Einwirkung geriet, die den Scheibensitz beeinträchtigen kann (z. B. Karosserieschäden, starke Erschütterungen, Hagelschlag o. Ä.).
Wichtiger Hinweis: Diese Dichtigkeitsgarantie ist nicht übertragbar. Sie erlischt automatisch beim Verkauf des Fahrzeugs an eine andere Person oder Firma. Ansprüche aus dieser Garantie können ausschließlich durch den ursprünglichen Auftraggeber geltend gemacht werden.
Im Garantiefall umfasst unser Leistungsversprechen die kostenlose Nachbesserung der Dichtstelle. Weitere Ansprüche – insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden – bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder Haftung (siehe § 6 und § 8).
11. Datenschutz
Zur Abwicklung des Auftrags speichern wir personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner Daten.
12. Schlussbestimmungen & Gerichtsstand
Ergänzungen und Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Firmensitz von ScheibenGuru – Inh. Andre Abels, Elisabethstr. 2, 52428 Jülich.
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